Hier erfahren Sie, wie die Bürgergemeinde Dornach entstanden ist und sich seither entwickelt hat. Die Texte und das Zahlenmaterial über die "Geschichtliches" sind der Dorfchronik von 1988 entnommen.



Blick auf Dornach 



Geschichtliches

Am 15. April 1888, anlässlich der konstituierenden Sitzung der Dornacher Bürgergemeinde, wurden im Direktverfahren die Räte für den neuentstandenen Bürgerrat gewählt: E. Graber als Ammann, J. Vögtli als Statthalter, die Räte L. Gasser, A. Kunz, E. Boder, J. Häner, C. Gasser, J. Hirsch, J. König, X. Walliser, F.J. Umher und als Bürgerschreiber A. Boder. Im Jahre der Wahl waren in Dornach 1246 Einwohner registriert, davon 51,2%, also 638 Personen, Ortsbürger.

Die Aufgaben der Bürgergemeinde
wurden nunmehr genau umschrieben:
-Organisation der Gemeinde
-Wahrung des Gemeindebestandes und der Gemeindezugehörigkeit
-Armenunterstützung
-Vormundschaftswesen
-Forstwesen
-Wahrung und Ordnung des bürgerlichen Nutzungswesens
-Finanzverwaltung.

Diese Aufgabenbereiche werden noch heute von der Bürgergemeinde ausgefüllt, doch begnügte sich die Bürgergemeinde des Jahres 1888 mit lediglich drei für diese Aufgaben zuständigen Kommissionen: der Waisenbehörde, der Forstkommission und der Rechnungskommission. Daneben wurde das Amt des Finanzverwalters, d.h. des Bürgerschaffners, gebildet. Bis 1908 wurde das Gemeindevermögen von der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde gemeinsam verwaltet, die von ihnen geplante Ausscheidung des jeweiligen Besitzes bedurfte langer Vorbereitungen. Im März des Jahres 1908 war es endlich soweit, die Ammänner der beiden Gemeinden - A. Kuhn für die Bürgergemeinde und J. Muttenzer für die Einwohnergemeinde - konnten gemeinsam mit ihren Schreibern, E. Boder und A. Boder, die Ausscheidungsurkunde signieren. Der Bürgergemeinde fiel nach dieser Trennung folgendes zu:



an Aktiven:    
Armengut  Fr. 51'144.78  
Bürgergemeindegut  Fr. 7'892.72 
Bürgergemeindefonds (Liegenschaften nach Katasterschätzung)  Fr. 251'060.05 
an Passiven:   
Kapitalien bei der Ersparniskasse Olten und der Solothurner Kantonalbank  Fr. 48'087.27 


Die Einwohnergemeinde dagegen bekam den Schulfonds, den Zuchtstier- und Ziegenbockfonds und den Einwohnerfonds, zu dem das Kirchgebäude, das Pfarrhaus, der Kirchhof, das Schulgebäude, die Feuerspritze und die Trotten gehörten. Einige Schwierigkeiten bereitete allerdings die Zuweisung des Zuchtstierfonds an die Einwohnergemeinde, da er aus einem Landstück am Schlossweg bestand, der dem jeweiligen Zuchtstierbesitzer anstelle einer Barauszahlung zur Verfügung gestellt wurde. Da die Einwohnergemeinde als neue Eigentümerin jedoch keinen Zuchtstier besass, musste ein kompliziertes Abfindungssystem geschaffen werden, um die Zweckgebundenheit dieses Grundstückes umgehen zu können .

Organisation der Bürgergemeinde seit 1888

Seit dem Gründungsjahr 1888 hat sich die Organisationsstruktur der Bürgergemeinde nur in einigen Teilbereichen verändert. Der Bürgerrat, der sich damals aus neun Bürgerräten, dem Ammann und dem Statthalter zusammensetzte, ist zu einem Kollegium, in dem neben dem Ammann und dem Statthalter nur noch fünf eigentliche Räte sowie drei Ersatzmitglieder die Interessender Bürgergemeinde vertreten, zusammengeschrumpft. Im Gegensatz dazu wurde noch im 19. Jahrhundert die Zahl der Kommissionen und ihrer Mitglieder aufgestockt. Zu der Waisen-Behörde, der Forstkommission und der Rechnungskommission gesellten sich bald die Steuerausrechnungskommission, die Armenpflegekommission und das Wahlbüro. Die Waisenbehörde wurde in die Vormundschaftsbehörde umfunktioniert und die Anzahl der Mitglieder der einzelnen Kommissionen auf fünf hinaufgesetzt (mit Ausnahme der Armenpflegekommission, die aus sieben Mitgliedern gebildet wurde). In jede Kommission wurden zusätzlich noch drei Ersatzmitglieder gewählt. Diese Regelung besteht auch heute noch. Die Aufhebung der Armensteuer 1961 enthob die Steuerausrechnungskommission ihrer Daseinsberechtigung und führte zu ihrer Auflösung. Die Revision der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde im Jahre 1971 brachte die Anpassung an die Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene. Die Dornacher Bürgerinnen konnten damit auch in den Gemeindeangelegenheiten mitbestimmen und sich in den Bürgerrat wählen lassen. Das Gemeindegesetz führte ebenfalls die Umbenennung der Armenpflegekommission in die Fürsorgekommission ein, ohne jedoch eine wesentliche Änderung ihrer Aufgaben mit sich zu bringen. Seit 1929 werden der siebenköpfige Bürgerrat und die verschiedenen Kommissionsmitglieder im Proporzverfahren gewählt. Die heute am stärksten vertretene Partei ist die FdP, gefolgt von der CVP und der SP. Die Wahl der Räte und der sieben Mitglieder in die Fürsorgekommission und der je fünf Mitglieder in die Forstkommission, in die Vormundschaftsbehörde, in die Rechnungsprüfungskommission sowie in das Wahlbüro findet alle vier Jahre statt, wie auch jene des Bürgerschreibers und des Fonds-Verwalters. Im Jahre 1981, zehn Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts, wurde mit Frau Silvana Boder-Zerbini die erste Bürgerschreiberin in der Geschichte Dornachs gewählt.
Die technischen Hilfsmittel der Bürgergemeinde veränderten sich ebenfalls im Laufe der Zeit. Wurde nämlich 1925 dem damaligen Schreiber nur sehr widerwillig die Anschaffung einer Schreibmaschine bewilligt, da der Preis von 270 Franken den Ratsmitgliedern zu hoch erschien, so wird heute das Bürgergemeindebudget mit Hilfe eines Computers bewältigt.

Die Aufgaben der Bürgergemeinde

Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht
Die Erteilung des Gemeindebürgerrechts stellt eine wesentliche Aufgabe der Gemeindeversammlung dar. Die Bewerber um das Bürgerrecht müssen die durch die Bundes- und Kantons-Gesetzgebung festgelegten Voraussetzungen erfüllen: handlungsfähig sein, über einen guten Leumund und einen guten Gesundheitszustand verfügen und die Einkaufstaxe deponiert haben. Die Einkaufstaxen, deren Höhe nach der kantonalen Taxierung bestimmt wird, fallen dabei in den Armen-Fonds der Gemeinde. Schweizer Bürger, die seit mindestens zehn Jahren in der Gemeinde festen Wohnsitz haben, müssen nach dem Gemeindegesetz des Jahres 1949 auf ihren Wunsch eingebürgert werden. Gleiches Recht auch für die niedergelassenen Ausländer sieht der Vernehmlassungsentwurf der Totalrevision des Gemeindegesetzes aus dem Jahre 1984 vor, doch ist die geplante Regelung noch stark umstritten. Nach einer Einbürgerungswelle im 19. Jahrhundert begannen in Dornach die Einbürgerungen erst wieder in den dreissiger Jahren unseres Jahrhunderts. Zwischen den Jahren 1932 und 1943 wurden in der Gemeinde acht Personen eingebürgert. In den vierziger Jahren bürgerte man dagegen, im Einklang mit der restriktiven Einbürgerungspolitik des Bundes niemanden, der Dornach als Wohnort hatte, ein. In den fünfziger und sechziger Jahren wurden in Dornach je zehn Personen eingebürgert, und seit den siebziger Jahren macht sich ein Ansteigen der Einbürgerungen, im Gegensatz zu vielen solothurnischen Gemeinden, bemerkbar. Auffallend ist jedoch, dass sich eine grosse Zahl der in Dornach niedergelassenen Ausländer in andern solothurnischen Gemeinden einbürgern lässt. Besondere Schwierigkeiten bereiten der Bürgergemeinde die Einbürgerungsgesuche der Anthroposophen. Ihr eigenartiges Weltbild stösst oft bei den Einbürgerungsgesprächen auf Unverständnis, und ihre grosse Anzahl lässt befürchten, die Eigenart der Bürgergemeinde könnte verlorengehen.
Der Versuch einiger Bürgerräte, dem Zuger Kunstmaler Johann Friedrich Kunz das Ehrenbürgerrecht zu erteilen und dadurch eine Senkung der Kosten für die Arbeiten an der Ausschmückung der neuerbauten katholischen Kirche zu bewirken, scheiterte 1939 am Widerstand der Mehrheit der Bürger. Dr. Otto Kaiser (1886-1979), der langjährige Förderer des Heimatmuseums Schwarzbubenland, wurde 1975 Ehrenbürger Dornachs. Im Sommer 1987 wurde der ehemalige Einwohnerammann, Dr. Otto Stich, nun Bundesrat, ins Ehrenbürgerrecht aufgenommen.

Sozialfürsorge
Die Armenpflege stellte eine der ältesten Aufgaben von Dorfgenossenschaften dar. Die von der Kirche organisierte Pflege der Armen und Kranken wurde schon im ausgehenden Mittelalter durch weltliche Organisationen ergänzt und teilweise ganz abgelöst.
Eine Art erster Gesetzgebung auf dem Gebiete der Gemeindearmenpflege bildeten die Tagsatzungsbeschlüsse zur Eindämmung des Bettelwesens auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft. Die Tagsatzung zu Baden beispielsweise fasste am 23. November 1551 folgenden Beschluss: «Jedes Ort, Kirchhöfe und Flecken in der Eidgenossenschaft soll seine armen Leute selbst nach Vermögen erhalten und ihnen nicht gestatten, anderen Leuten mit dem Bettel beschwerlich zu fallen. Die Zuständigkeit der Heimatgemeinde für die Unterstützung der Ortsbürger wurde durch diesen und eine Reihe weiterer Beschlüsse festgelegt.
Die Dornacher Bürgergemeinde widmete sich denn auch seit ihrem Entstehen dieser Aufgabe. Die Armen-Fonds, die bei der Gemeindeteilung der Bürgergemeinde zugefallen waren, wurden durch Kauf und Schenkungen aufgestockt und mittels einer Armen-Steuer ergänzt. In den Jahren 1902-1916 unterhielt die Gemeinde Dornach die Erziehungsanstalt St. Moritz, eine Filiale der St. Joseph-Anstalt in Däniken, die den Zweck hatte, «arme, verwahrloste Kinder aufzunehmen und denselben eine sittlich-religiöse und praktische Erziehung zu geben». Die Dornacher Filiale wurde jedoch im Jahre 1916 mangels Nachfrage wieder geschlossen, doch wird die St. Joseph-Anstalt von der Gemeinde noch heute unterstützt. Ausserdem beteiligte sich die Gemeinde 1916 an der Gründung eines Bürgerasyls der solothurnischen Bürgergemeinden, dem «Solothurnischen Bürgerasyl» in Egerkingen, das die Aufgabe hatte, die Armen würdig zu versorgen. In den zwanziger und dreissiger Jahren dieses Jahrhunderts wurden von der Gemeinde durchschnittlich zwanzig Personen, zum grössten Teil alte Mitbürger, unterstützt. Einen Anstieg der zu unterstützenden Fälle verzeichnete Dornach in den ersten zwei Kriegsjahren 1939/40, wodurch die Armensteuer von 25 % der Einwohnergemeindesteuer (in den zwanziger Jahren) auf 45 % angehoben werden musste. Im Jahre 1941 wurde auf eine Initiative zur Unterstützung der Witwen und Witwer das Forst-Reglement in dem Sinne abgeändert, dass von nun an auch verwitwete, alte oder gebrechliche alleinstehende Bürger, selbst wenn sie ihren Unterhalt nicht selber bestreiten konnten, ein Anrecht auf eine halbe Holzgabe besassen. Die Einführung der AHV im Jahre 1948 verringerte die Ausgaben der Armenpflege, so dass die Armen-Steuer herabgesetzt werden konnte. Im Jahre 1947 schuf man ausserdem einen Freibettenfonds der Bürgergemeinde im Bezirksspital Dornach, und am 7. Dezember 1961 wurde der Baurechtsvertrag mit der Lagerhaus AG Dornach unterzeichnet. «Mit der Unterzeichnung dieses Baurechtsvertrages wurde in der Geschichte der Bürgergemeinde ein wichtiger Markstein gesetzt. Die Zinseinnahmen aus diesem Baurechtsvertrag lassen nun einen schon längst gehegten Wunsch der Bürgerschaft Wirklichkeit werden, nämlich die Armensteuer wird erstmals nicht mehr erhoben werden müssen. Seit dieser Zeit wird das Fürsorgewesen zu einem grossen Teil aus den Baurechtszinsen finanziert. Die Bürgergemeinde wie auch die Einwohnergemeinde sind zudem seit 1969 an der Stiftung «Alters-Siedlung» beteiligt, wodurch den Ortsbürgern 25 % der dort vorhandenen Wohnungen zur Verfügung stehen.

(Quelle: "DORNACH", 1988, {Dorfchronik})




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