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Bürgergemeinde Dornach

Geschichtliches

Hier erfahren Sie, wie die Bürgergemeinde Dornach entstanden ist und sich seither entwickelt hat. Die Texte und das Zahlenmaterial sind der Dorfchronik von 1988 entnommen.


Am 15. April 1888, anlässlich der konstituierenden Sitzung der Dornacher Bürgergemeinde, wurden im Direktverfahren die Räte für den neuentstandenen Bürgerrat gewählt: E. Graber als Ammann, J. Vögtli als Statthalter, die Räte L. Gasser, A. Kunz, E. Boder, J. Häner, C. Gasser, J. Hirsch, J. König, X. Walliser, F.J. Umher und als Bürgerschreiber A. Boder. Im Jahre der Wahl waren in Dornach 1246 Einwohner registriert, davon 51,2%, also 638 Personen, Ortsbürger.

Aufgaben der Bürgergemeinde

Die Aufgaben der Bürgergemeinde wurden nunmehr genau umschrieben:

  • Organisation der Gemeinde
  • Wahrung des Gemeindebestandes und der Gemeindezugehörigkeit
  • Armenunterstützung
  • Vormundschaftswesen
  • Forstwesen
  • Wahrung und Ordnung des bürgerlichen Nutzungswesens
  • Finanzverwaltung

Diese Aufgabenbereiche werden noch heute von der Bürgergemeinde ausgefüllt, doch begnügte sich die Bürgergemeinde des Jahres 1888 mit lediglich drei für diese Aufgaben zuständigen Kommissionen: der Waisenbehörde, der Forstkommission und der Rechnungskommission. Daneben wurde das Amt des Finanzverwalters, d.h. des Bürgerschaffners, gebildet. Bis 1908 wurde das Gemeindevermögen von der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde gemeinsam verwaltet, die von ihnen geplante Ausscheidung des jeweiligen Besitzes bedurfte langer Vorbereitungen. Im März des Jahres 1908 war es endlich soweit, die Ammänner der beiden Gemeinden - A. Kuhn für die Bürgergemeinde und J. Muttenzer für die Einwohnergemeinde - konnten gemeinsam mit ihren Schreibern, E. Boder und A. Boder, die Ausscheidungsurkunde signieren. Der Bürgergemeinde fiel nach dieser Trennung folgendes zu:

an Aktiven:
Fr. 51'144.78Armengut
Fr. 7'892.72Bürgergemeindegut
Fr. 251'060.05Bürgergemeindefonds (Liegenschaften nach Katasterschätzung)

an Passiven:
Fr. 48'087.27Kapitalien bei Ersparniskasse Olten und Solothurner Kantonalbank

Die Einwohnergemeinde dagegen bekam den Schulfonds, den Zuchtstier- und Ziegenbockfonds und den Einwohnerfonds, zu dem das Kirchgebäude, das Pfarrhaus, der Kirchhof, das Schulgebäude, die Feuerspritze und die Trotten gehörten. Einige Schwierigkeiten bereitete allerdings die Zuweisung des Zuchtstierfonds an die Einwohnergemeinde, da er aus einem Landstück am Schlossweg bestand, der dem jeweiligen Zuchtstierbesitzer anstelle einer Barauszahlung zur Verfügung gestellt wurde. Da die Einwohnergemeinde als neue Eigentümerin jedoch keinen Zuchtstier besass, musste ein kompliziertes Abfindungssystem geschaffen werden, um die Zweckgebundenheit dieses Grundstückes umgehen zu können.

Organisation der Bürgergemeinde seit 1888

Seit dem Gründungsjahr 1888 hat sich die Organisationsstruktur der Bürgergemeinde nur in einigen Teilbereichen verändert. Der Bürgerrat, der sich damals aus neun Bürgerräten, dem Ammann und dem Statthalter zusammensetzte, ist zu einem Kollegium, in dem neben dem Ammann und dem Statthalter nur noch fünf eigentliche Räte sowie drei Ersatzmitglieder die Interessender Bürgergemeinde vertreten, zusammengeschrumpft. Im Gegensatz dazu wurde noch im 19. Jahrhundert die Zahl der Kommissionen und ihrer Mitglieder aufgestockt. Zu der Waisen-Behörde, der Forstkommission und der Rechnungskommission gesellten sich bald die Steuerausrechnungskommission, die Armenpflegekommission und das Wahlbüro. Die Waisenbehörde wurde in die Vormundschaftsbehörde umfunktioniert und die Anzahl der Mitglieder der einzelnen Kommissionen auf fünf hinaufgesetzt (mit Ausnahme der Armenpflegekommission, die aus sieben Mitgliedern gebildet wurde). In jede Kommission wurden zusätzlich noch drei Ersatzmitglieder gewählt. Diese Regelung besteht auch heute noch. Die Aufhebung der Armensteuer 1961 enthob die Steuerausrechnungskommission ihrer Daseinsberechtigung und führte zu ihrer Auflösung. Die Revision der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde im Jahre 1971 brachte die Anpassung an die Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene. Die Dornacher Bürgerinnen konnten damit auch in den Gemeindeangelegenheiten mitbestimmen und sich in den Bürgerrat wählen lassen. Das Gemeindegesetz führte ebenfalls die Umbenennung der Armenpflegekommission in die Fürsorgekommission ein, ohne jedoch eine wesentliche Änderung ihrer Aufgaben mit sich zu bringen. Seit 1929 werden der siebenköpfige Bürgerrat und die verschiedenen Kommissionsmitglieder im Proporzverfahren gewählt. Die heute am stärksten vertretene Partei ist die FdP, gefolgt von der CVP und der SP. Die Wahl der Räte und der sieben Mitglieder in die Fürsorgekommission und der je fünf Mitglieder in die Forstkommission, in die Vormundschaftsbehörde, in die Rechnungsprüfungskommission sowie in das Wahlbüro findet alle vier Jahre statt, wie auch jene des Bürgerschreibers und des Fonds-Verwalters. Im Jahre 1981, zehn Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts, wurde mit Frau Silvana Boder-Zerbini die erste Bürgerschreiberin in der Geschichte Dornachs gewählt.
Die technischen Hilfsmittel der Bürgergemeinde veränderten sich ebenfalls im Laufe der Zeit. Wurde nämlich 1925 dem damaligen Schreiber nur sehr widerwillig die Anschaffung einer Schreibmaschine bewilligt, da der Preis von 270 Franken den Ratsmitgliedern zu hoch erschien, so wird heute das Bürgergemeindebudget mit Hilfe eines Computers bewältigt.