loading..
Schliessen
Bürgergemeinde Dornach

Bürgergemeinde-Versammlung vom 25. April 2023

Der Ammann informierte die Anwesenden, warum die Rechnung 2022 noch nicht zur Genehmigung vorliegt: dies liegt an der Umstellung auf das vom Kanton verlangte Rechnungslegungsmodell HRM2. Die Verwalterin musste einen enormen Mehraufwand betreiben, unter anderem mussten alle Grundstücke der Bürgergemeinde neu bewertet werden und deswegen waren diverse Besprechungen mit Kantonsvertretern nötig. Diese Arbeit konnte nun (vorläufig) abgeschlossen werden. Selbstverständlich hatte diese Neubewertung zur Folge, dass die Bürgergemeinde nun ein höheres Vermögen aufweist und deshalb auch mehr in den Finanzausgleich wird bezahlen müssen.
Sobald die Rechnung durch den Bürgerrat genehmigt werden kann, wird im amtlichen Publikationsorgan ein Termin zu einer ausserordentlichen Bürgergemeinde-Versammlung publiziert, an der dann die Rechnung 2022 der Bürgerschaft vorgelegt wird.

Darauf informierte der Ammann über den Stand des Projektes Bauernhof: er gab die für die Baueingabe aufbereiteten Pläne in Umlauf und hängte sie im Originalformat auf. Es folgten einige Erläuterungen zu den Plänen und die Fragen der Anwesenden wurden beantwortet.
Der Bürgerrat hat auch die Planung der PV-Anlagen, der Trafostation und des Heizungsersatzes an die Hand genommen - es ist vorgesehen, an der a.o. BGV über die Trafostation abstimmen zu lassen, da mit einer fast zweijährigen Lieferfrist gerechnet werden muss.
Mit dem jetzigen Pächter wird in den nächsten Wochen zusammen mit dem Bauernverband Solothurn eine Vorabnahme durchgeführt, damit der Pächter weiss, was bis zum Pachtende am 31.03.2024 noch erledigt werden muss.

Anschliessend erläuterte der Ammann das Vorgehen betreffend dreier wichtiger Grundstücke der Bürgergemeinde in Bezug auf die Ortsplanungs-Revision. Es soll durch ein Planungsbüro für die Zukunft eine Möglichkeit zur Generierung von neuen Einnahmen aufgezeigt werden, damit der Bürgerrat seiner Nachfolge eine gute Perspektive ermöglichen kann. Die erarbeiteten Grundlagen werden durch das Planungsbüro mit dem Gemeinderat und der OPK besprochen werden und in die Ortsplanungs-Revision einfliessen.

Der Ammann wies auch auf den Banntag vom 18. Mai 2023 hin und lud alle ein, dafür Werbung zu machen und die Publikationen im Wochenblatt, auf den Plakaten im Dorf und auf dieser Webseite zu beachten.

Zum Schluss hielt der Ammann fest, dass ab sofort an den Bürgergemeinde-Versammlungen erst dann alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, wenn die Traktanden vollständig behandelt sind.
Und er hielt auch fest, dass er von seinem Recht als Versammlungsleiter Gebrauch machen werde, die Versammlung störende Personen wegzuweisen (§59 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Zustände wie an der Versammlung vom Dezember 2022 dürfen nicht mehr vorkommen!